2009
IG Umsetzung NFA wird zu DOK-Arbeitsgruppe NFA und zur NFA Arbeitsgruppe "Institutionen, Heime und Werkstätten Schweiz" von INSOS und CURAVIVA. Lesen mehr dazu in der Mitteilung zur neuen Struktur (pdf-Dokument).
1996 - 2008
Seit 1996 hat die Interessengemeinschaft Sozialer Finanzausgleich die Interessen der Behinderten und ihrer Organisationen gegenüber dem Projekt NFA geltend gemacht. In der Abstimmungskampagne gegen die NFA arbeiteten viele Behindertenorganisationen – Selbsthilfe und Fachhilfe sowie Institutionenverbände – eng und erfolgreich im Verein "Behinderte gegen die NFA" zusammen. Der Verein wurde anfangs 2005 aufgelöst. Dabei wurde von allen Seiten gewünscht, die künftige Lobbyarbeit bei der Umsetzung des NFA in den Kantonen in einer vergleichbaren Zusammensetzung zu leisten. Mit der Annahme des ersten NFA-Pakets im November 2004 werden Aufgaben im Behindertenbereich ab dem Jahr 2008 an die Kantone delegiert. Die heute von den nationalen Behindertenorganisationen zu leistende Interessenvertretung und Facharbeit muss damit neu strukturiert und auf die neuen Bedürfnisse zugeschnitten werden.
Die künftige Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung und der Institutionen wird in Zusammenarbeit der Selbsthilfe, der Elternvereinigungen, der Fachhilfe und der Institutionen in der IG Umsetzung NFA gemacht werden.
Die IG Umsetzung NFA wird als erstes die Interessenvertretung beim zweiten Paket NFA in den eidgenössischen Räten wahrnehmen. Die Einflussnahme auf die Umsetzung der NFA in den Kantonen wird die Hauptaufgabe der IG sein: Sie wird Grundlagen für die Gesetzgebung in den Kantonen erarbeiten und den kantonalen Organisationen und Verbänden Unterstützung für das Lobbying in den Kantonen anbieten.


