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Fribourg 
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Umsetzung des NFA 

Die Arbeitsgruppen zur Umsetzung des NFA werden zur Zeit im Kanton Freiburg formiert. Die vorgeschlagenen Delegierten aller Interessengruppierungen werden von den zuständigen Direktionen noch bestätigt.

Kopie der Vorschläge der Delegierten von INFRI an die

Besten Dank an alle Delegierten in den verschiedenen Arbeitsgruppen zur Umsetzung des NFA.

Wir danken allen Mitarbeitenden, sowohl den federführenden Direktionen als auch sämtlichen Interessenvertretungen, für den geschätzten Einsatz und das unerlässliche Mitwirken am gemeinsamen Auftrag.

 

Untenstehend können Sie die Slides “Umsetzung des NFA” herunterladen, welche anlässlich der Informationsveranstaltung vom 4. Dezember 2007 von der Direktion für Gesundheit und Soziales (DGS) und der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport (EKSD) präsentiert wurden:

Präsentation DGS
Umsetzungsziele:

  • Ein neues Gesetz mit den allgemeinen Grundsätzen der Freiburger Behindertenpolitik anstelle des heutigen Gesetzes über die Sonderheime von 1986
  • Aufstellung eines Behindertenkonzeptes nach Artikel 10 IFEG in Berücksichtigung der Tatsache, dass der Bedarf an stationären Leistungen auch vom ambulanten Leistungsangebot abhängt
  • Erarbeitung von Konzepten für die Bereiche, die vom IFEG nicht betroffen sind, aber heute der Freiburger Gesetzgebung über die Sonderheime unterliegen (z.B. Erziehungsheime)
  • Kontext der Behinderung

Anforderungen an das künftige Gesetz – zu berücksichtigen sind:

  • alle Personen, die – ohne unbedingt IV-Leistungen zu beziehen – einer geschützten Lebensstätte bedürfen oder eines Arbeitsplatzes, der ihren Möglichkeiten entspricht
  • ihre spezifischen Bedürfnisse
  • das interdisziplinäre Netz

Sämtliche Informationen und den Kalender finden Sie hier:


Präsentation EKSD
Auf Bundesebene

  • Interkantonale Vereinbarung: EDK verabschiedet am 25. Oktober 2007
  • + 3 Instrumente
  • Terminologie: verabschiedet am 25. Oktober 2007
  • Qualitätsstandards verabschiedet am 25. Oktober 2007
  • Diplomreglement noch in der Verhandlungsphase

Interkantonale Vereinbarung
Ziel:

  • Grundangebot festlegen
  • Integration fördern
  • Gleiche Instrumente für alle

Grundsätze:

  • Teil der Schule
  • Bevorzugung der integrativen Lösungen
  • Unentgeltlichkeit
  • Eltern werden beim Entscheid einbezogen

Sämtliche Informationen und den Kalender finden Sie hier:


Im Kanton Freiburg bestätigen sich Befürchtungen über die Zahlen der NFA. Gemäss der definitiven Berechnung der Auswirkungen des NFA durch das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) erhält der Kanton Freiburg bei den Ausgleichzahlungen 2008 einen Nettobetrag von 17.7 Millionen Franken, statt der erwarteten 44 Mio. Franken.


Download document «Où en est le canton de Fribourg dans la mise en œuvre de la RPT dans les domaines enseignement spécialisé, homes et ateliers?» de INFRI, publié le 10 mai 2007.

Download version allemande.

 

contact pour la CI mise en oeuvre RPT Canton de Fribourg:
INFRI
Association fribourgeoise des institutions spécialisées
Freiburgische Vereinigung der spezialisierten Institutionen

Secrétariat Général
Susanne Pauchard Schneuwly
9, Av. Jean-Paul II
1752 Villars-sur-Glâne
Tél. 026 / 424 76 24
Fax  026 / 424 76 25
infri@infri.ch