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Die EDK hat am 25. Oktober 2007 das [Konkordat für den sonderpädagogischen Bereich] (pdf-Dokument) verabschiedet. Jetzt sind die Kantone aufgefordert, diese Vereinbarung zu unterzeichnen. Damit das Konkordat in Kraft treten kann, müssen mindestens 10 Kantone beitreten. Das Konkordat beinhaltet folgende Dokumente:
  • Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik
  • Einheitliche Terminologie
  • Qualitätsstandards für die Leistungsanbieter

Und für eilige LeserInnen gibts [hier] eine Zusammenfassung (pdf-Dokument)! 

 

Die IG Umsetzung NFA hat zu den Instrumenten der EDK im Zusammenhang mit dem Konkordat über die Zusammenarbeit im sonderpädagogischen Bereich Stellung genommen, insbesondere zur Terminologie und zu den Qualitätsstandards. Die Stellungnahme finden Sie [hier] (pdf-Dokument).  

Die EDK hat den Schlussbericht zur Vernehmlassung zum sonderpädagogischen Konkordat veröffentlicht. Gemäss [Medienmitteilung] (pdf-Dokument) stösst das Konkordat bei den Kantonen auf eine breite Zustimmung. Die [Vereinbarung] (pdf-Dokument) wird nun überarbeitet und wird von Vorstand und Plenum der EDK in einer ersten Lesung verabschiedet. Noch vor Ende Jahr soll - gemäss Planung der EDK - der Vereinbarungstext definitiv verabschiedet werden.

Gleichzeitig eröffnet sie die Vernehmlassung zu Teilbereichen des künftigen Konkordats: Terminologie, Qualitätsstandards und Anerkennungsreglement für Ausbildungen im sonderpädagogischen Bereich. Die Vernehmlassung läuft bis zum 15. September 2007.

Vernehmlassungsunterlagen:

Die IG Umsetzung NFA wird sich an der Vernehmlassung beteiligen.


Die IG hat eine breit abgestützte Stellungnahme zur interkantonalen Vereinbarung im sonderpädagogischen Bereich der EDK verfasst:

Vernehmlassungsunterlagen:


Die IG Umsetzung NFA wurde eingeladen, VertreterInnen in 4 Ateliers der EDK-Projektorganisation zur Umsetzung der NFA zu delegieren. Die Ateliers bearbeiten Fragen zu: Qualitätsstandards, Kantonale Sonderschulkonzepte, Finanzierungsfragen und IVSE.

 

Die EDK hat Mitte Juni die interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im sonderpädagogischen Bereich in Vernehmlassung geschickt ([www.edk.ch]).
Adressaten sind die Kantone, verschiedene Organisationen im Zusammenhang mit der NFA, die IG Umsetzung NFA sowie Berufs- und Dachverbände. Die EDK wird diese Vereinbarung in einem breiten Rahmen zur Diskussion stellen, und lädt dazu alle Interessierten der schweizerischen Organisationen am 25. August 2006 zu einem Hearing nach Bern ein. Frist für die Vernehmlassung ist Ende Dezember 2006. Das Konkordat "sonderpädagogischer Bereich" soll per 1. Januar 2011 in Kraft treten.

Aktuelle Informationen zu den Vorbereitungsarbeiten der EDK zur Umsetzung NFA finden Sie unter folgendem Link: [www.edk.ch]


Hier finden Sie weitere wichtige Dokumente dazu als pdf-Dateien: