Mit der Annahme des ersten NFA-Pakets im November 2004 werden Aufgaben im Behindertenbereich ab dem Jahr 2008 an die Kantone delegiert. Die heute von den nationalen Behindertenorganisationen zu leistende Interessenvertretung und Facharbeit muss damit neu strukturiert und auf die neuen Bedürfnisse zugeschnitten werden.
Die künftige Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung und der Institutionen wird in Zusammenarbeit der Selbsthilfe, der Elternvereinigungen, der Fachhilfe und der Institutionen in der IG Umsetzung NFA gemacht werden.
Die IG Umsetzung NFA wird als erstes die Interessenvertretung beim zweiten Paket NFA in den eidgenössischen Räten wahrnehmen. Die Einflussnahme auf die Umsetzung der NFA in den Kantonen wird die Hauptaufgabe der IG sein: Sie wird Grundlagen für die Gesetzgebung in den Kantonen erarbeiten und den kantonalen Organisationen und Verbänden Unterstützung für das Lobbying in den Kantonen anbieten.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument "Projekt Interessengemeinschaft Umsetzung NFA" (pdf-Dokument)


