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Alle Behinderteneinrichtungen (Erwachsene) im Kanton SO haben per Ende Dez. 2007 eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton abgeschlossen. Die Finanzierung erfolgt nach dem Prinzip der Subjektfinanzierung als monatliche Pauschalfinanzierung und auf Basis der Vollkostenrechnung, also inkl. den für die Substanzunterhaltung benötigten Investitionskosten. Dieser Satz ist in allen Verträgen einheitlich aufgeführt. Das bedeutet, dass seit dem 1.1.2008 Eltern oder gesetzlich Vertreter von Menschen mit einer Behinderung die im Heim leben die Vollkostenrechnung zugestellt erhalten. Gleichzeitig wurden die EL-Leistungen nach oben unbeschränkt geöffnet.
Das revidierte Volksschulgesetz (VSG) trat per 01.01.2008 in Kraft. Die Vollzugsverordnung wird zur Zeit erarbeitet.
Nach Ablauf der Referendumsfrist und der Genehmigung durch den Bund hat der Regierungsrat am 18. September 2007 das Sozialgesetz auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt (Kantonsratsbeschluss vom 31. Januar 2007, pdf-Dokument). Der Kanton Solothurn hat sein Leitbild Behinderung in Bezug auf die NFA überarbeitet. Das Leitbild findet sich hier.
Im Kanton Solothurn hat der Regierungsrat am 20. März 2007 Botschaft und Entwurf zur Teilrevision des Volksschulgesetzes im Bereich spezielle Förderung und Sonderpädagogik für den Kantonsrat veröffentlicht.
Botschaft und Entwurf Volksschulgesetz Kanton Solothurn
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat am 19. Dezember 2006 den Entwurf für die Änderung des Volksschulgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Das Gesetz soll im Lauf des Jahres 2007 im Parlament beraten werden und soll per 1.1.2008 in Kraft gesetzt werden.
Vernehmlassung Volksschulgesetz Kanton Solothurn
Kontakt IG Umsetzung NFA im Kanton SO:
Manfred Lehmann
Blumenhaus Buchegg
Dorfstrasse
4586 Kyburg-Buchegg
T 032/661 51 51
ml@blumenhaus-buchegg.ch



