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Im Kanton Luzern ist das Gesetz über die Sozialen Einrichtungen, SEG, sowie die dazugehörenden Verordnungen seit dem ersten Januar 2008 in Kraft. Sie finden die entsprechenden Texte hier.
Hier finden sich die Anträge der Fachkommission für Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit des Grossen Rates des Kantons Luzern, GASK, zum Gesetz über soziale Einrichtungen, SEG, die vom Kantonsparlament am 30. Januar 2007 alle gutgeheissen wurden. Im weiteren findet sich hier die Medienmitteilung der GASK, in der auf die Zusammenarbeit mit Institutionsvertretern und Elternvereinigungen hingewiesen wird.
Die Botschaft des Regierungsrates des Kantons Luzern an den Grossen Rat zum Entwurf eines Gesetzes über soziale Einrichtungen ist am 21. September 2006 veröffentlicht worden.
- Botschaft (pdf-Dokument)
- Medienmitteilung (pdf-Dokument)
Die Medienmitteilung zur Staatsrechnung 2005 des Kantons Luzern ist
bemerkenswert:
Der Kanton Luzern unterstreicht mit dieser Medienmitteilung (pdf-Dokument) seine Rolle als verlässlicher Partner für die Heime und die Gemeinden. Er sieht Rückstellungen für die nachschüssigen IV-Beiträge an die Institutionen im Jahr 2008 vor. Ebenso macht er eine Rückstellung, die Finanzierung der Einrichtungen auf Gegenwartsfinanzierung umzustellen! (siehe Seite 3 der Medienmitteilung).
- Vernehmlassung zum Rahmengesetz Sonderpädagogik Zentralschweiz
(Download PdF-Datei)
Integras
(Download PdF-Datei)
insieme
(Download PdF-Datei)
- Vernehmlassung zum Gesetz über Soziale Einrichtungen
Gesetzesentwurf
(Download PdF-Datei)
Erläuterungen
(Download PdF-Datei)
Fragebogen
(Download PdF-Datei)
Brief von Regierungsrat Dürr
(Download PdF-Datei)
Stellungnahme von INSOS zur Vernehmlassung
(Download PdF-Datei)
Kontakt IG Umsetzung NFA im Kanton Luzern:
Frau Bernadette Waltenspül-Mühlebach
insieme Luzern
Weggismattstrasse 23
6004 Luzern
T 041 429 31 62
www.insieme-luzern.ch
bernadette.waltenspuel@insieme-luzern.ch



