Leitsätze und Forderungen bezüglich der kantonalen Behindertenkonzepte
Mit der NFA entsteht im Bereich der institutionellen Betreuung von Menschen mit Behinderung eine völlig neue Ausgangslage. Die Übergangsbestimmung in der Bundesverfassung verlangt Behindertenkonzepte und gleiche Leistungen für die ersten drei Jahre nach in Kraft treten der NFA. Das Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen, IFEG, - das zur Zeit im eidg. Parlament beraten wird - regelt Rahmenbedingungen für die Institutionen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung.
Die IG Umsetzung NFA hat sich vertieft mit der Situation von Menschen mit Behinderung, die in Institutionen leben, auseinandergesetzt. Aus den Erfahrungen von Betroffenen, Eltern von behinderten Kindern, Institutionsverantwortlichen und anderen Fachleuten haben wir das vorliegende Dokument erstellt. Wir nennen darin wichtige Punkte für das kantonale Behindertenkonzept und die entsprechende Gesetzgebung.
- 10 Punkte zu Institutionen für Menschen mit Behinderung (pdf-Dokument)
- Begleitbrief (pdf-Dokument)
Empfehlungen Sonderschulkonzepte
Die IG Umsetzung NFA hat Ende Februar an alle BildungsdirektorInnen, SonderschulinspektorInnen sowie weitere interkantonale Gremien die "Fachlichen Empfehlungen zur Ausgestaltung der kantonalen
Sonderschulkonzepte" verschickt. In diesem umfassenden Papier nimmt die IG Stellung dazu, was auf welche Art in den kantonalen Sonderschulkonzepten geregelt werden soll.
- Fachliche Empfehlungen zur Ausgestaltung der kantonalen Sonderschulkonzepte (pdf-Dokument)
- Begleitbrief (pdf-Dokument)


